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Wild nach dieser Definition bleiben selbst die Arten, die nach dem Jagdrecht ganzjährig geschont werden. Es sind Jagdzeiten und Schonzeiten festgelegt. Die Jagdzeiten sind keine zwingende Einrichtung, sondern können in den Landesjagdgesetzen unterschiedlich festgelegt sein. Die Bundesländer können für ihre Belange weitere Tierarten in diese Liste aufnehmen. Nach deutschem Jagdrecht befindet sich Wild grundsätzlich in natürlicher Freiheit und ist herrenlos, gehört also niemandem. Es hat einen meist unmittelbaren Nutzen als Nahrungs- und Rohstofflieferant.

Wild unterliegt heute der besonderen Fürsorgepflicht des Jägers. Festgeschrieben ist dies in der Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten zur gleichzeitigen Hege des Wildes. Beispielsweise ist der Goldschakal nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet, also nicht streng geschützt. Er unterliegt aber auch nicht dem Jagdrecht, gehört somit nicht zum Wild und es besteht keine Verpflichtung zur Hege. Der Eurasische Wolf unterliegt nur im Freistaat Sachsen dem Jagdrecht, gehört dort also zum Wild. Wegen der Listung des Wolfs im Anhang IV der FFH-Richtlinie genießt er aber ganzjährige Schonung und es besteht die Verpflichtung zur Hege.

Pro Kopf wurden rund 500 Gramm Wild verzehrt, bei einem gesamten Fleischverbrauch von 60,8 kg. 2013 auf knapp 219 Millionen Euro beziffert. Eine einheitliche Definition für Wild ist für Österreich anders als in Deutschland nicht durch ein Bundesgesetz gegeben. In Österreich unterliegt die Jagd der jeweiligen Landeskompetenz und daher wird dies durch die neun unterschiedlichen Landesjagdgesetze der Bundesländer und die entsprechenden Durchführungsverordnungen geregelt.

Da das Jagdrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschieden geregelt ist, gibt es nationale und regionale Unterschiede im Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. Mit den Veränderungen in unserer Umwelt können Wildarten verschwinden, wieder auftreten oder neu hinzukommen. Fremdländische Tierarten wie Waschbär und Marderhund siedeln sich an und konkurrieren mit heimischen Arten. Beim Wild können neben Verletzungen, Vergiftungen, Geschwülsten und Missbildungen parasitäre Krankheiten, bakterielle Krankheiten und Viruskrankheiten auftreten.

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